top of page
Apotheker

securPharm Back-Up

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2011/62/EU, der sogenannten Fälschungsschutzrichtlinie, Grundsätze vorgegeben, die das Ziel verfolgen, das Eindringen von Fälschungen in die legale Lieferkette von Arzneimitteln zu verhindern. Sie beziehen sich auf die Verifizierung von Arzneimitteln auf Packungsebene und die Erkennbarkeit von deren Unversehrtheit. Pharmazeutische Unternehmen, Großhändler, Apotheken und
Krankenhäuser haben nun weitgehend Klarheit über die technischen und organisatorischen Details, die mit der Umsetzung der Richtlinie auf sie zukommen sowie über den Zeithorizont, in dem diese umgesetzt werden müssen.

Gefordert sind zwei Sicherheitsmerkmale für alle ab 9. Februar 2019 in Verkehr gebrachten, verifizierungspflichtigen Arzneimittel, die in den EU-Mitgliedstaaten vertrieben werden sollen. Das individuelle Erkennungsmerkmal (Unique Identifier) ist die Grundlage für die Echtheitsprüfung. Es ist eine zufällig generierte Seriennummer in Verbindung mit dem jeweiligen Produktcode, die jede Packung zum Unikat macht. Die Seriennummer ist dabei eindeutig im Kontext des Produktcodes.

Um also seinen Kunden diesen Service bieten zu können, ist es unumgänglich eine dauerhafte und möglichst unterbrechungsfreie Internetverbindung zur Verfügung zu haben. Diese Sicherheit ist jedoch DSL-Anbieter übergreifend nur über die Leitung, nicht gegeben. Es muss eine BackUp-Lösung her, die dafür sorgt, dass im Falle eines DSL-Ausfalles weiterhin die Verbindung zum Internet aufrecht erhalten bleibt. Nur so kann gewährleistet sein, dass im Apothekenbetrieb dauerhaft eine Verbindung zum End-to-End Verifikationssystem besteht.

ASFALEIA bietet Ihnen genau diese Möglichkeit. ASFALEIA wird auf Ihren bisherigen Anschluss integriert und ermöglicht Ihnen so, auf einen zweiten Anschluss zu verzichten und im Falle des DSL-Ausfalles weiter wie gewohnt arbeiten zu können. Wir kümmern uns darum, dass Sie das tun können, was Sie am besten können - für die Menschen da sein.

5_EU_2016_16_NV_b1a-1024x672.jpg

Informationen der Systemhäuser:

ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH

"Ab dem 9. Februar 2019 ist das Verfahren zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen verpflichtend einzuführen. Angesichts der Komplexität der Prozesse sollten Apotheken spätestens jetzt mit den Vorbereitungen beginnen."

PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG

"securPharm ist der deutsche Baustein im EU-weiten Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Ab dem 9. Februar 2019 muss jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden."

LAUER-FISCHER GmbH

"Ab 9. Februar 2019 müssen nahezu jede RX-Packung und einige wenige OTC-Packungen vor Verkauf elektronisch geprüft werden, um Arzneimittelfälschungen zu identifizieren. Hierfür wird der 2D-Code (oder DataMatrix-Code) der Packungen ausgelesen und an den securPharm-Server geschickt. Die Apotheken erhalten sofort eine Rückmeldung, ob das Medikament abgegeben werden darf."

awinta GmbH

"Die Vorbereitung für die Umsetzung von securPharm ist angelaufen. Im Vordergrund stehen derzeit die technischen und organisatorischen Vorbereitungen dafür."

CIDA Computerleistungen für Apotheken GmbH

"Die Anwendung von securPharm hat im Wesentlichen Auswirkungen auf die Abläufe bei der Abgabe der Packung an den Patienten und beim Wareneingang."

bottom of page